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Samsung besiegt Apple vor Gericht

Düsseldorf. Der Elektronikkonzern Samsung darf seinen »Galaxy Tab 10.1N«, das Konkurrenzprodukt zum »iPad« in Deutschland weiterhin verkaufen. Das Düsseldorfer Landgericht lehnte am Donnerstag den Erlaß einer einstweiligen Verfügung ab, mit der Apple den Vertrieb des Geräts in der Bundesrepublik verbieten wollte.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.02.2012, Seite 9, Kapital & Arbeit

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