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Ausbürgerung ­rechtskräftig

Stuttgart/Ulm. Die Ausbürgerung eines Mitglieds der sogenannten Sauerland-Gruppe, Atilla S., durch die Stadt Ulm ist rechtmäßig gewesen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Berufung gegen ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz nicht zugelassen, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Atilla S. war im März 2010 wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er saß seit seiner Festnahme im November 2007 in Haft. Im Juli 2011 wurde er auf Bewährung entlassen.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.02.2012, Seite 4, Inland

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