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Aus: Ausgabe vom 27.12.2011, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

NRW: Gesetz zur Tariftreue

Düsseldorf. Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 21. Dezember mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken ein Tariftreuegesetz verabschiedet. In Zukunft sollen öffentliche Aufträge in NRW nur noch an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif entlohnen, mindestens aber einen Stundenlohn von 8,62 Euro zahlen. CDU und FDP lehnten das Gesetz ab. Die Neuregelung sieht Sanktionen und Kontrollen vor, um sicherzustellen, daß die Vorgaben auch in der Praxis von den Kommunen angewendet werden. Bei Verstößen gegen das Gesetz droht eine Geldbuße von bis zu 50000 Euro. Unternehmen, die die Auflagen nicht einhalten, sollen bis zu drei Jahre lang von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden können. Die Überprüfung der Umsetzung unterliegt dem Wirtschaftsministerium des Landes, das mit umfangreichen Kontrollrechten und -pflichten ausgestattet wird. Die neue Regelung gilt unter Gewerkschaftern als eines der besten und weitreichendsten Vergabegesetze der Bundesrepublik.

Der nordrhein-westfälische DGB-Vorsitzende Andreas Meyer-Lauber zeigte sich in einer am Donnerstag verbreiteten Erklärung »hoch erfreut«, daß die zentralen Forderungen der Gewerkschaften nach Tariftreue und einem »angemessenen Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen« umgesetzt worden seien. Meyer-Lauber nannte das neue Gesetz »wegweisend«. Es sichere nicht nur den Beschäftigten ein Existenzminimum, sondern entlaste auch die öffentlichen Kassen.

Zudem helfe die Regelung dabei, »den Wettbewerb um die geringsten (Lohn-)Kosten endlich wieder durch den Wettbewerb um die besten Produkte und Dienstleistungen bei öffentlichen Aufträgen zu ersetzen«. Unternehmen könnten sich künftig keine Wettbewerbsvorteile mehr verschaffen, indem sie ihre Beschäftigten untertariflich oder nach »Billigtarifen« entlohnen, so der Gewerkschafter. Gerade tarifgebundene mittelständische Unternehmen würden daher vom Tariftreue- und Vergabegesetz profitieren. Ein Manko der Verordnung sei, daß sie erst ab einem Auftragsvolumen von 20000 Euro gilt. Damit alle öffentlichen Aufträge einbezogen würden, müßte es ab dem ersten Euro greifen. Der DGB setze darauf, daß das Regularium »über den öffentlichen Bereich hinaus« Wirkung entfaltet. Auch private Auftraggeber sollten sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stellen und nur Unternehmen engagieren, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen.

(jW)

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