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Hilfsorganisationen Tätigkeit verboten

Mogadischu. Die islamistische Rebellengruppe Al-Schabab hat 16 Hilfs- und UN-Organisationen die Tätigkeit in der Mitte und dem Süden Somalias verboten. Augenzeugen in den Orten Beldweyne und Baidoa berichteten, vermummte und bewaffnete Männer hätten dort am Montag Büros von Hilfsorganisationen besetzt und Material beschlagnahmt. Die Al-Schabab teilte mit, sie habe den Einsatz der Hilfsorganisationen ein Jahr lang überprüft und unzulässige Aktivitäten festgestellt. So seien Mittel falsch zugewiesen, Daten gesammelt und in Zusammenarbeit mit »internationalen Einrichtungen« Säkularismus und Unmoral gefördert worden. Betroffen von dem Verbot sind unter anderen das UN-Kinderhilfswerk UNICEF und die Weltgesundheitsorganisation (WHO). (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 29.11.2011, Seite 6, Ausland

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