-
26.11.2011
- → Inland
Weinwerbeabgabe ist verfassungskonform
Leipzig. Die Weinwerbeabgabe der deutschen Winzer ist verfassungskonform. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte am Donnerstag, da die deutsche Weinwirtschaft »erheblichen Beeinträchtigungen und spezifischen Nachteilen im transnationalen Wettbewerb ausgesetzt« sei, erfülle die Abgabe, die für zentrale Marketingaktionen verwendet wird, eine wichtige Funktion für viele Winzer. Geklagt hatten insgesamt sieben Betriebe aus Rheinland-Pfalz. Sie beriefen sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches eine derartige Abgabe im Falle der landwirtschaftlichen Marketingorganisation CMA für unzulässig erklärt hatte.
(jW)
(jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland