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Strafbarer Inhalt?
Berliner Staatsanwaltschaft versucht erneut, junge Welt einen Maulkorb zu verpassen
Hintergrund ist ein Diskussionsbeitrag, den Inge Viett als Vertreterin der radikalen Linken in Vorbereitung der Podiumsdiskussion der Rosa-Luxemburg-Konferenz 2011 in der jungen Welt veröffentlicht hat. Darin ruft sie weder zu Gewalttaten auf noch behauptet sie, daß solche legal seien. Sehr wohl aber stellt sie die These auf, daß in dem Falle, daß Deutschland Krieg führe, Widerstand legitim sei. Nach Ansicht der Berliner Staatsanwaltschaft könne man so was weder denken, sagen oder gar veröffentlichen, ohne sich strafbar zu machen. Nicht zum ersten Mal versucht sie, uns einen Maulkorb zu verpassen und empfindliche Geldstrafen gegen verantwortliche Mitarbeiter zu verhängen. Zuletzt hat sie jW-Geschäftsführer Dietmar Koschmieder Ende September wegen der jW-Berichterstattung über die Aktionen gegen die Castor-Transporte vor Gericht gestellt. Koschmieder mußte freigesprochen werden.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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