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NPD-Chef prozessiert gegen Luxushotel

Karlsruhe. Vor dem Bundesgerichtshof wird am morgigen Freitag über die Rechtmäßigkeit eines Hausverbots verhandelt, das ein brandenburgisches Luxushotel Ende 2009 gegen NPD-Chef Udo Voigt wegen dessen rechtsextremer Gesinnung verhängt hat. Voigt war in den Vorinstanzen – dem Landgericht Frankfurt/Oder und dem Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg – mit seiner Klage gegen das Hausverbot im Hotel Esplanade in Bad Saarow gescheitert. Es sei davon auszugehen, daß sich andere Gäste durch die Anwesenheit des NPD-Vorsitzenden provoziert fühlen, hieß es zur Begründung. Voigt kommentierte das OLG-Urteil vom April 2011 mit den Worten, offenbar sollten Grundrechte »künftig nur für willkürlich ausgesuchte Gruppen der Gesellschaft gelten«. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 20.10.2011, Seite 5, Inland

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