-
07.10.2011
- → Kapital & Arbeit
EnBW-Kauf war rechtswiedrig
Stuttgart. Der Kauf des Energiekonzerns EnBW durch die frühere schwarz-gelbe Regierung von Baden-Württemberg im vergangenen Dezember am Landtag vorbei war nicht verfassungsgemäß. Das Parlament hätte das fünf Milliarden Euro teure Geschäft bewilligen müssen, entschied der Staatsgerichtshof auf die Klagen der Grünen- und der SPD-Fraktion am Donnerstag in Stuttgart. Die beiden heutigen Regierungsparteien hatten noch als Opposition geklagt.
Der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hatte das Geschäft mit dem französischen Energieversorger EdF auf Grundlage des sogenannten Notbewilligungsrechts abgewickelt und damit laut Urteil das Haushaltsrecht des Parlaments verletzt.
(AFP/jW)
Der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hatte das Geschäft mit dem französischen Energieversorger EdF auf Grundlage des sogenannten Notbewilligungsrechts abgewickelt und damit laut Urteil das Haushaltsrecht des Parlaments verletzt.
(AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Kapital & Arbeit