07.10.2011 / Kapital & Arbeit / Seite 9

EnBW-Kauf war rechtswiedrig

Stuttgart. Der Kauf des Energiekonzerns EnBW durch die frühere schwarz-gelbe Regierung von Baden-Württemberg im vergangenen Dezember am Landtag vorbei war nicht verfassungsgemäß. Das Parlament hätte das fünf Milliarden Euro teure Geschäft bewilligen müssen, entschied der Staatsgerichtshof auf die Klagen der Grünen- und der SPD-Fraktion am Donnerstag in Stuttgart. Die beiden heutigen Regierungsparteien hatten noch als Opposition geklagt.

Der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hatte das Geschäft mit dem französischen Energieversorger EdF auf Grundlage des sogenannten Notbewilligungsrechts abgewickelt und damit laut Urteil das Haushaltsrecht des Parlaments verletzt.

(AFP/jW)
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