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»Antiterrorgericht« der norddeutschen Länder

Hamburg. Sogenannte Terrorprozesse für mehrere norddeutsche Bundesländer sollen künftig zentral in Hamburg verhandelt werden. Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern hätten beschlossen, alle ihre Staatsschutzverfahren gemeinsam vom Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg entscheiden zu lassen, teilte die Hamburger Justizbehörde am Dienstag mit. Ein entsprechender Staatsvertrag werde in Kürze geschlossen. Das Hamburger OLG verhandelt derzeit schon die Bremer Staatsschutzdelikte mit.

Im vergangenen Jahr vereinbarten bereits Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin, einen gemeinsamen Staatsschutzsenat am OLG in Berlin einzurichten. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 28.09.2011, Seite 2, Inland

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