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Kreisreform ist verfassungskonform

Greifswald. Mecklenburg-Vorpommern bekommt eine neue Verwaltungsstruktur. Zum 4.September werden aus den bislang zwölf Landkreisen nur noch sechs Großkreisen gebildet, und es gibt lediglich noch zwei kreisfreie Städte, Rostock und Schwerin. Das Landesverfassungsgericht in Greifswald wies am Donnerstag zwei Verfassungsbeschwerden von fünf Landkreisen sowie den Städten Wismar und Greifswald gegen die seit Monaten kritisierte Kreisgebietsreform ab. Das Reformwerk sei verfassungsgemäß und verletze nicht die Rechte auf kommunale Selbstverwaltung und Ausübung eines Ehrenamtes, hieß es in der Urteilsbegründung. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.08.2011, Seite 5, Inland

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