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Zusatzbeiträge bei der DAK unwirksam

Berlin. Das Berliner Sozialgericht hat die Zusatzbeiträge der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) für unwirksam erklärt. Die DAK habe unzureichend auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen, urteilte das Gericht am Mittwoch in Berlin. Die DAK hatte ab Februar 2010 einen Zusatzbeitrag von acht Euro im Montag von ihren rund 4,5 Millionen Mitgliedern verlangt. Kassenverteter erklärte dagegen, sie habe ihre Mitglieder umfassend und ausreichend über ihre Rechte aufgeklärt. Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung will die DAK über eine Berufung beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entscheiden.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.08.2011, Seite 2, Inland

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