Gegründet 1947 Freitag, 26. April 2024, Nr. 98
Die junge Welt wird von 2751 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 11.08.2011, Seite 2 / Inland

Zusatzbeiträge bei der DAK unwirksam

Berlin. Das Berliner Sozialgericht hat die Zusatzbeiträge der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) für unwirksam erklärt. Die DAK habe unzureichend auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen, urteilte das Gericht am Mittwoch in Berlin. Die DAK hatte ab Februar 2010 einen Zusatzbeitrag von acht Euro im Montag von ihren rund 4,5 Millionen Mitgliedern verlangt. Kassenverteter erklärte dagegen, sie habe ihre Mitglieder umfassend und ausreichend über ihre Rechte aufgeklärt. Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung will die DAK über eine Berufung beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entscheiden.

(dapd/jW)

Mehr aus: Inland