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Akkreditierung wäre rechtens gewesen

Berlin. Die Verweigerung einer Akkreditierung für eine freie Fotojournalistin zum G-8-Gipfel in Heiligendamm ist rechtswidrig gewesen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf die Klage einer Studentin hin entschieden, die als freie Fotojournalistin tätig war. Die Akkreditierung für das Staatstreffen im Juni 2007 war laut Gericht wegen Sicherheitsbedenken abgelehnt worden. Der Entscheidung hätten drei Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs bei Aktionen von Greenpeace zugrunde gelegen. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.07.2011, Seite 2, Inland

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