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Gentests bei Embryonen gebilligt

Berlin. Die Präimplantationsdiagnostik (PID) wird in Deutschland per Gesetz in engen Grenzen zugelassen. Im Bundestag stimmten am Donnerstag 326 Abgeordnete ohne Fraktionszwang dafür, Paaren mit einem Risiko erblicher Krankheiten oder Behinderungen solche Gentests bei künstlicher Befruchtung zu ermöglichen. 260 von 594 teilnehmenden Parlamentariern stimmten dagegen, acht enthielten sich. Zwei andere Vorschläge sahen ein striktes Verbot der PID bzw. ein Verbot mit wenigen Ausnahmen vor.

Bei der PID werden Embryonen aus künstlicher Befruchtung in einem sehr frühen Stadium auf Erbkrankheiten oder Behinderungen untersucht. Nur gesunde Embryonen werden danach in den Mutterleib eingesetzt. Gegner der Freigabe kritisierten unter anderem, mit der Zulassung der Methode werde der Schutzauftrag des Staates gegenüber Menschen mit Behinderung ausgehebelt. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 08.07.2011, Seite 1, Inland

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