08.07.2011 / Inland / Seite 1
Gentests bei Embryonen gebilligt
Berlin. Die Präimplantationsdiagnostik (PID) wird in
Deutschland per Gesetz in engen Grenzen zugelassen. Im Bundestag
stimmten am Donnerstag 326 Abgeordnete ohne Fraktionszwang
dafür, Paaren mit einem Risiko erblicher Krankheiten oder
Behinderungen solche Gentests bei künstlicher Befruchtung zu
ermöglichen. 260 von 594 teilnehmenden Parlamentariern
stimmten dagegen, acht enthielten sich. Zwei andere Vorschläge
sahen ein striktes Verbot der PID bzw. ein Verbot mit wenigen
Ausnahmen vor.
Bei der PID werden Embryonen aus künstlicher Befruchtung in
einem sehr frühen Stadium auf Erbkrankheiten oder
Behinderungen untersucht. Nur gesunde Embryonen werden danach in
den Mutterleib eingesetzt. Gegner der Freigabe kritisierten unter
anderem, mit der Zulassung der Methode werde der Schutzauftrag des
Staates gegenüber Menschen mit Behinderung ausgehebelt.
(dapd/jW)
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