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Distomo-Hinterbliebene: Keine Entschädigung
Strasbourg. Nachkommen der Opfer eines Massakers der Waffen-SS im
griechischen Distomo am 10. Juni 1944 können von Deutschland
keine Entschädigung verlangen. Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg wies in
einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung die Beschwerde
von vier Griechen zurück, deren Eltern bei dem Massaker
getötet worden waren. Die Kläger wehrten sich gegen die
Weigerung der deutschen Gerichte, ihnen eine Entschädigung
zuzusprechen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. (dapd/jW)
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