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Kommentar: Polizeistaatliches Vorgehen

Die regelmäßig von Politikern aller Couleur beschworene Zivilcourage ist in Sachsen zur Farce verkommen. All diejenigen Nazigegner, die sich am 19. Februar auf der Straße niederließen, um zu verhindern, daß Dresden seinem braunen Ruf einmal mehr gerecht wird, werden nun seitens Polizei, Justiz und politischer Entscheidungsträger in Verruf gebracht und aufgrund der Ermittlungen nach Paragraph 129 Strafgesetzbuch bezichtigt, einer »kriminellen Vereinigung« anzugehören.

Dem aber nicht genug. Noch vor dem Tag des rechten Aufmarsches selbst eröffneten sächsische Politiker ein Trommelfeuer an totalitarismustheoretischem »Rot gleich Braun«-Gequatsche, welches seit Bestehen der Bundesrepublik zur Staatsdoktrin gehört. Sie wollten so die gesellschaftliche Stimmung beeinflußen und verhindern, daß die massiven Einsätze von Pfefferspray, Schlagstöcken, Räumpanzern, Wasserwerfern, scharfgemachten Hunden und eigentlich nur aus Kriegsgebieten bekannten Überwachungsdrohnen gegen Antifaschisten auf wahrnehmbare öffentliche Kritik stoßen würden.

Mit einem für einen Rechtsstaat unwürdigen bunten Strauß an polizeistaatlichen Methoden wird nunmehr zum großen Schlag gegen die politische Linke ausgeholt. Während die Neonaziszene ob der gegen ihre letzten glaubwürdigen Gegner gerichteten Repression frohlocken kann, gilt es nun, den antifaschistischen Aktivisten breitmögliche Solidarität zu erweisen.

Dabei sollte nicht vergessen werden, daß die, die nach der Annexion der DDR das politische Ruder in die Hand genommen haben, Teil des Problems und keineswegs der Lösung sind. Das schließlich macht das in Sachsen herrschende politische Establishment durch sein repressives Vorgehen aktuell mehr als deutlich. Etablierte Politik, Justiz und Polizei eint einmal mehr der Wille, den braunen Schlägerbanden zukünftig mit allen Mitteln und Wegen die Straße freizuhalten und sie vor Protest zu schützen. (bern)
junge Welt

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.06.2011, Seite 3, Schwerpunkt

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