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»Leck mich am Arsch« ist justitiabel

Kaiserslautern. Der Ausspruch »Leck mich am Arsch« gilt als Beleidigung, das hat das Landgericht Kaiserslautern am Montag entschieden und damit ein Urteil des Amtsgerichts abgeändert. Hintergrund war der Ausspruch eines Mannes auf einem Bahnhof in der Pfalz als dieser von einem Polizisten aufgefordert wurde, das Rauchen zu unterlassen. Das Amtsgericht hatte ihn zuvor mit der Begründung freigesprochen, das Zitat sei in der Pfalz Umgangssprache. Die Staatsanwaltschaft hatte Rechtsmittel eingelegt.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 31.05.2011, Seite 5, Inland

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