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Zeitarbeitsfirma muß nachzahlen

Münster. Das Arbeitsgericht Münster hat am Freitag eine Leiharbeitsfirma zur Nachzahlung von Löhnen verurteilt. Die Firma hatte den Kläger in den Jahren 2007 und 2008 nach dem Tarif der sogenannten christlichen Gewerkschaften bezahlt. Dieser wurde im vergangenen Jahr vom Bundesarbeitsgericht für nichtig erklärt. Daher haben Leiharbeiter laut Gericht auch rückwirkend Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie Stammkräfte. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.05.2011, Seite 4, Inland

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