-
30.04.2011
- → Inland
Leiharbeit: Doch kein Mindestlohn zum 1. Mai
Berlin. Der für den 1. Mai angekündigte Mindestlohn
für Leiharbeiter kommt frühestens Ende des Monats. Wie
das Bundesarbeitsministerium (BMAS) auf jW-Anfrage mitteilte, trat
am Freitag eine dafür erforderliche Änderung des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft. Erst jetzt kann der
gemeinsame Tarifausschuß von Gewerkschaften und Unternehmen
dem BMAS einen Vorschlag einreichen. Nachdem das Ministerium den
Antrag geprüft und beschieden hat, beginnt eine
dreiwöchige Einspruchsfrist. Nach deren Ablauf gibt der
Tarifausschuß nochmals eine Stellungnahme ab. Ist diese
positiv, erläßt das BMAS die Verordnung.
(jW)
(jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland