30.04.2011 / Inland / Seite 2

Leiharbeit: Doch kein Mindestlohn zum 1. Mai

Berlin. Der für den 1. Mai angekündigte Mindestlohn für Leiharbeiter kommt frühestens Ende des Monats. Wie das Bundesarbeitsministerium (BMAS) auf jW-Anfrage mitteilte, trat am Freitag eine dafür erforderliche Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft. Erst jetzt kann der gemeinsame Tarifausschuß von Gewerkschaften und Unternehmen dem BMAS einen Vorschlag einreichen. Nachdem das Ministerium den Antrag geprüft und beschieden hat, beginnt eine dreiwöchige Einspruchsfrist. Nach deren Ablauf gibt der Tarifausschuß nochmals eine Stellungnahme ab. Ist diese positiv, erläßt das BMAS die Verordnung.

(jW)
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