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Imam verliert Asylanspruch

Münster. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen hat einem 45jährigen Imam mit ägyptischer Staatsangehörigkeit die Anerkennung als Asylberechtigter verweigert. Das Gericht folgte am Mittwoch in Münster der Argumentation des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Die Behörde hatte dem Mann 2006 das Asylrecht entzogen, da er Hetzpredigten gegen Andersgläubige gehalten habe. Der klagende Imam war 1999 als Asylberechtigter anerkannt worden. Das Bundesamt widerrief die Asylanerkennung jedoch im April 2006 und begründete dies damit, daß der in muslimischen Gemeinschaften in Münster und Minden tätig gewesene Kläger Hetzpredigten gegen sogenannte Ungläubige gehalten habe. Ferner habe er in Verbindung zu der Terrororganisation «Al-Jihad Al-Islami» gestanden. Dadurch habe er die Voraussetzungen für gesetzlich geregelte Asylausschlußgründe erfüllt, erklärte die Behörde. Das Gericht folgte jetzt dieser Argumentation und verwarf damit ein Urteil der ersten Instanz vom März 2007, in dem der Klage des Imams stattgegeben worden war. Über die Ausweisung des Mannes wird in einem noch laufenden getrennten Verfahren vor dem OVG entschieden.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.03.2011, Seite 5, Inland

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