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Aus: Ausgabe vom 09.03.2011, Seite 4 / Inland

Neuer Prozeß gegen »Sturm 34«-Kader

Dresden. Vor dem Dresdner Landgericht hat am Dienstag ein weiterer Prozeß gegen mutmaßliche Mitglieder der verbotenen Neonazigruppe »Sturm 34« begonnen. Den fünf Angeklagten wird Bildung einer kriminellen Vereinigung und mehrfache gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Sie sollen zusammen mit anderen im Mai und Juni 2006 an vier Überfällen auf Andersdenkende beteiligt gewesen sein.

Bereits 2008 hatten fünf andere mutmaßliche Mitglieder der Gruppe vor dem Landgericht Dresden gestanden. Das sprach damals zwei von ihnen frei und verurteilte drei wegen Körperverletzung zu Jugendstrafen bis zu dreieinhalb Jahren. Es bewertete die »Kameradschaft« allerdings nicht als kriminelle Vereinigung, obwohl sie 2007 vom sächsischen Innenministerium verboten worden war. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil deshalb in Teilen wieder auf. Das Verfahren muß neu aufgerollt werden, einen Termin dafür gibt es aber noch nicht.

(AFP/jW)