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Musterformulare für Leiharbeiter

Berlin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat für Leiharbeiter, die bislang nach Tarifverträgen bezahlt wurden, die die sogenannten Christlichen Gewerkschaften mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister abgeschlossen haben, Musterschreiben formuliert, die im Internet abgerufen werden können (www.dgb.de). Im Dezember hatte das Bundesarbeitsgericht diesen Gewerkschaften die Tariffähigkeit aberkannt und die Verträge für ungültig erklärt. Die Betroffenen haben daher auch rückwirkend für bis zu vier Jahre Anspruch auf die gleiche Bezahlung, wie sie Stammarbeitskräfte in dem jeweiligen Betrieb erhielten. Die Musterschreiben betreffen die Nachforderung der Lohndifferenz, die Geltendmachung gleicher Vergütung, Auskunftsbegehren zur betriebsüblichen Entlohnung und Anträge auf Nacherhebung von Sozialversicherungsbeträgen. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 05.03.2011, Seite 1, Inland

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