-
05.03.2011
- → Inland
Musterformulare für Leiharbeiter
Berlin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat für Leiharbeiter,
die bislang nach Tarifverträgen bezahlt wurden, die die
sogenannten Christlichen Gewerkschaften mit dem Arbeitgeberverband
Mittelständischer Personaldienstleister abgeschlossen haben,
Musterschreiben formuliert, die im Internet abgerufen werden
können (www.dgb.de). Im Dezember hatte das
Bundesarbeitsgericht diesen Gewerkschaften die Tariffähigkeit
aberkannt und die Verträge für ungültig
erklärt. Die Betroffenen haben daher auch rückwirkend
für bis zu vier Jahre Anspruch auf die gleiche Bezahlung, wie
sie Stammarbeitskräfte in dem jeweiligen Betrieb erhielten.
Die Musterschreiben betreffen die Nachforderung der Lohndifferenz,
die Geltendmachung gleicher Vergütung, Auskunftsbegehren zur
betriebsüblichen Entlohnung und Anträge auf Nacherhebung
von Sozialversicherungsbeträgen. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland