Berlin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat für Leiharbeiter,
die bislang nach Tarifverträgen bezahlt wurden, die die
sogenannten Christlichen Gewerkschaften mit dem Arbeitgeberverband
Mittelständischer Personaldienstleister abgeschlossen haben,
Musterschreiben formuliert, die im Internet abgerufen werden
können (
www.dgb.de). Im Dezember hatte das
Bundesarbeitsgericht diesen Gewerkschaften die Tariffähigkeit
aberkannt und die Verträge für ungültig
erklärt. Die Betroffenen haben daher auch rückwirkend
für bis zu vier Jahre Anspruch auf die gleiche Bezahlung, wie
sie Stammarbeitskräfte in dem jeweiligen Betrieb erhielten.
Die Musterschreiben betreffen die Nachforderung der Lohndifferenz,
die Geltendmachung gleicher Vergütung, Auskunftsbegehren zur
betriebsüblichen Entlohnung und Anträge auf Nacherhebung
von Sozialversicherungsbeträgen. (jW)