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Tierschützer für Kühlketten

Der Deutsche Tierschutzbund fordert ein Verbot der Lebendhaltung von Fischen und Krustentieren im Handel und der Gastronomie. Diese sogenannte Hälterung, die Aufbewahrung von lebenden Fischen und Krustentieren ohne Fütterung zur Qualitätssteigerung des Fischfleisches, sei Quälerei und damit ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Gegen das Berliner KaDeWe wurde deshalb Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gestellt. In den letzten Jahren sei mehrfach wissenschaftlich nachgewiesen worden, daß Fische schmerz-, streß- und leidensfähige Tiere sind und höhere kognitive Eigenschaften aufweisen, als bisher angenommen, verlautete aus dem Tierschutzbund. Sein Präsident Wolfgang Apel sagte: »Es gibt im Zeitalter geschlossener Kühlketten keinen vernünftigen Grund, warum die Tiere nicht direkt nach dem Entnehmen aus dem Meer, See oder Zuchtbecken sachkundig betäubt und getötet werden sollen.« Alle Transportwege sowie die Hälterung ohne Fütterung in kleinen Becken, in denen die Fische dem Besucherverkehr ausgesetzt sind, bedeuten zusätzliches unnötiges Leiden für die Tiere.

(ots/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.02.2011, Seite 13, Feuilleton

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