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Reine Kulanz

Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat in der Rheinischen Post vom Montag darauf hingewiesen, daß es kein Recht auf Umtausch von Geschenken gibt. »Wenn ein Händler seine Ware zurücknimmt und den gezahlten Preis erstattet, dann geschieht das aus reiner Kulanz.« Eine gesetzliche Regelung zugunsten der Verbraucher lehnte die Ministerin ab: »Wenn sich ein Kunde im Geschäft für eine bestimmte Ware entscheidet und diese kauft, dann schließt er mit dem Händler einen Kaufvertrag. An diesen Vertrag ist der Käufer ebenso gebunden wie der Verkäufer.« (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 28.12.2010, Seite 12, Feuilleton

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