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27.12.2010
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Erwerbszweig: Geschäfte mit »Geduldeten«
»Das Einreichen von Petitionen und Anträgen für die
beim hessischen Innenministerium angesiedelten Ausschüsse, um
humanitären Aufenthalt für Flüchtlinge zu erwirken,
ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für
Rechtsanwälte«, moniert die hessische Sozialaktivistin
Wiltrud Pohl. Je nach Gusto verlangten Anwälte für deren
Formulierung mal 250 Euro, mal 500 Euro. Im Regelfall werde
zunächst im Petitionsausschuß abgelehnt und auf die mit
gleichem Personal besetzte Härtefallkommission verwiesen,
womit der jeweilige Betrag doppelt anfalle. So werde üble
Geschäftemacherei betrieben und den nur mit einer Duldung
ausgestatteten Flüchtlingen Geld aus der Tasche gezogen,
obgleich die Ausländerbehörden diesen jahrelang die
Arbeitserlaubnis verweigert hätten und die dort entscheidenden
Politiker das sehr genau wüßten. »Anwälte
verdienen so schnelles Geld, Flüchtlinge kämpfen derweil
ums Überleben«, schimpft Pohl. Insgesamt 1000 Euro habe
eine von Abschiebung bedrohte Serbin aus Hofheim mit zwei Kindern
von ihrem Existenzminimum an ihren Anwalt zahlen müssen. Ihre
Kinder habe sie nur von Essensspenden ernähren
können.
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