-
21.12.2010
- → Inland
Hausverbot für ver.di
Weiterstadt. Das Management des Einkaufscenters »LOOP
5« in Weiterstadt (Hessen) hat dem Gewerkschaftssekretär
Horst Gobrecht Hausverbot erteilt. Dies teilte die
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di am Montag mit. Ver.di-Aktivisten
hatten am Donnerstag vergangener Woche Flugblätter an die
Beschäftigten der rund 170 Einzelhandelsgeschäfte im
Center verteilt. Der größte Teil der dort Angestellten
wird nicht nach dem Einzelhandelstarifvertrag bezahlt. Über
diesen wollte die Gewerkschaft die Beschäftigten mit ihrer
Aktion informieren.
Das versuchten die Inhaber des Hausrechts zu unterbinden: »Das offenbar eilends alarmierte Center-Management machte ›Jagd‹ auf die Verteiler von ver.di, konnte aber die Aktion der Gewerkschaft nicht stoppen«, heißt es in der Erklärung. Zudem sei »dem Gewerkschaftssekretär Horst Gobrecht jetzt ein Hausverbot« erteilt worden. Offenbar sei diese »Überreaktion des Center-Managements« durch »die nackte Angst vor gewerkschaftlicher Interessenvertretung« begründet. Gleichwohl werde dies »nicht helfen, ver.di aus dem Einkaufszentrum zu verbannen«, so die Gewerkschaft.
(jW)
Das versuchten die Inhaber des Hausrechts zu unterbinden: »Das offenbar eilends alarmierte Center-Management machte ›Jagd‹ auf die Verteiler von ver.di, konnte aber die Aktion der Gewerkschaft nicht stoppen«, heißt es in der Erklärung. Zudem sei »dem Gewerkschaftssekretär Horst Gobrecht jetzt ein Hausverbot« erteilt worden. Offenbar sei diese »Überreaktion des Center-Managements« durch »die nackte Angst vor gewerkschaftlicher Interessenvertretung« begründet. Gleichwohl werde dies »nicht helfen, ver.di aus dem Einkaufszentrum zu verbannen«, so die Gewerkschaft.
Anzeige
(jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland