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Haft für Funktionär der DHKP/C

Düsseldorf. Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Verabredung zum Totschlag muss ein Deutsch-Türke für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) folgte damit in seinem Urteil den Forderungen von Bundesanwaltschaft und Verteidigung, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil. Die Bundesanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, von August 1997 bis Februar 1998 der Leitung der auch in Deutschland agierenden türkischen marxistisch/leninistischen Undergrundorganisation DHKP-C angehört zu haben und zwar als Funktionär in Duisburg. Er soll sich zudem an zwei gescheiterten Brandanschlägen auf türkische Banken in Duisburg und Köln beteiligt haben. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.12.2010, Seite 4, Inland

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