4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
Gegründet 1947 Sa. / So., 04. / 5. Mai 2024, Nr. 104
Die junge Welt wird von 2751 GenossInnen herausgegeben
4. Mai, Diskussion zu Grundrechten 4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
Aus: Ausgabe vom 06.12.2010, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Weiß HSH-Vorstand mehr, als er zugibt?

Hamburg. Der Vorstand der HSH Nordbank war angeblich über eine mutmaßlich kriminelle Millionenzahlung an das Sicherungsunternehmen Prevent informiert. Der ehemalige Chefjustitiar der Bank habe den Vorstand im Juli 2009 über die Zahlung von 3,5 Millionen Euro für eine nicht vollständig erfolgte Dienstleistung informiert, berichtet der Spiegel am Sonntag unter Berufung auf ein Sitzungsprotokoll.

Der Firma Prevent war laut Spiegel aufgetragen worden, im Rechtsstreit der Bank mit einer türkischen Reederei vor einem türkischen Gericht Gespräche zu führen. Es wird vermutet, daß sie versuchen sollte, die türkische Justiz zu »schmieren«. Das türkische Gericht hatte in dem Streit um 80 Millionen Euro zugunsten der HSH entschieden, den Fall dann aber an die erste Instanz zurückverwiesen. Diese bestätigte im Februar 2010 den Anspruch der Reederei gegen die Bank.

Unterdessen hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuß (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft zur HSH am Freitag abend beschlossen, keine Zeugen mehr zu vernehmen – auch nicht den scheidenden Nordbank-Chef Dirk Jens Nonnenmacher. Wie der NDR am Samstag berichtete, soll eine Arbeitsgruppe nun bis Januar einen Zwischenbericht vorlegen. Liege dieser bis zur Hamburger Neuwahl der Bürgerschaft am 20. Februar nicht vor, werde auch keiner mehr verfaßt, sagte der Ausschußvorsitzende Harald Krüger (CDU) zur Begründung. Die Erkenntnisse der Untersuchung der Gründe für die Milliardenverluste der Bank wären der Öffentlichkeit dann nicht zugänglich.

Nonnenmacher fordert einem Bericht des Focus zufolge 4,8 Millionen Euro Abfindung. Die Bank biete ihm zwei Millionen. Eine Klausel solle festlegen, daß der Banker die Abfindung bei einer strafrechtlichen Verurteilung zurückzahlen muß. Rückzahlungen bei nachgewiesenen Rechtsverstößen ohne Verurteilung lehne Nonnenmacher ab. Schleswig-Holstein und Hamburg hatten den HSH-Aufsichtsrat Anfang November aufgefordert, die Trennung vom Vorstandschef einzuleiten. (dapd/jW)

Mehr aus: Kapital & Arbeit