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Aus: Ausgabe vom 03.12.2010, Seite 2 / Ausland

Rußland wegen Bomben in Tschetschenien gerügt

Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Rußland wegen eines Bombenangriffs in Tschetschenien verurteilt. Moskau habe damit den Tod von 24 Zivilisten verursacht, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Unter den Opfern seien Kinder und alte Leute gewesen. Zugleich wiesen die Richter Moskau an, den Hinterbliebenen rund 1,7 Millionen Euro an Schmerzensgeld zu zahlen. Bei dem Fall geht es um einen Angriff auf das tschetschenische Dorf Katir-Jurt im Februar 2000. Rußland rechtfertigte den Angriff mit der Präsenz tschetschenischer Rebellenkämpfer in der Ortschaft. (AFP/jW)