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Urteil in der Telekom-Affäre

Bonn. Im Prozeß um die Spitzelaffäre bei der Deutschen Telekom ist der Hauptangeklagte zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bonn verurteilte den früheren Leiter der Telekom-Konzernsicherheit am Dienstag unter anderem wegen Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis. Der Verurteilte Klaus T. ist der einzige noch verbliebene Beschuldigte. Die Verfahren gegen weitere Angeklagte wurden eingestellt oder werden separat verhandelt. Die Spitzelaffäre war 2008 bekanntgeworden. Der Konzern hatte Telefonverbindungsdaten zwischen Beschäftigtenvertretern und Journalisten auswerten lassen, um Informationslecks zu ausfindig zu machen. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 01.12.2010, Seite 4, Inland

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