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Defekt im AKW Neckarwestheim

Neckarwestheim. Bei der jährlichen Revision von Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein meldepflichtiger Defekt festgestellt worden. Es handle sich um ein Ereignis der »untersten Meldekategorie«, teilte der Energiekonzern und Kraftwerksbetreiber EnBW am Dienstag mit. Das Vorkommnis habe »keine Auswirkungen auf die Sicherheit der Anlage, des Personals und der Umgebung« gehabt. Seit Montag ist die Anlage wieder in Betrieb. Das Umweltministerium habe einem Wiederanfahren des Kraftwerks zugestimmt, nachdem es die mehrwöchigen Revisionsarbeiten abgenommen habe, teilte EnBW mit.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 03.11.2010, Seite 5, Inland

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