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Exselbständige verlieren Versicherungsschutz

Essen. Wenn Selbständige mit privater Krankenversicherung beruflich scheitern und danach »Hartz IV«-Leistungen beziehen, stehen sie möglicherweise ganz ohne Schutz da. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen sie nicht aufnehmen, heißt es in einem am Montag bekanntgegebenen Beschluß des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen. Ob die Hartz-IV-Träger gegebenenfalls eine private Krankenversicherung bezahlen müssen, ist bislang noch nicht geklärt. Im LSG Essen selbst haben zwei Senate hierzu unterschiedlich entschieden.

(AFP/
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.10.2010, Seite 2, Inland

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