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Exselbständige verlieren Versicherungsschutz
Essen. Wenn Selbständige mit privater Krankenversicherung
beruflich scheitern und danach »Hartz IV«-Leistungen
beziehen, stehen sie möglicherweise ganz ohne Schutz da. Die
gesetzlichen Krankenkassen müssen sie nicht aufnehmen,
heißt es in einem am Montag bekanntgegebenen Beschluß
des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen. Ob die
Hartz-IV-Träger gegebenenfalls eine private
Krankenversicherung bezahlen müssen, ist bislang noch nicht
geklärt. Im LSG Essen selbst haben zwei Senate hierzu
unterschiedlich entschieden.
(AFP/
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