19.10.2010 / Inland / Seite 2

Exselbständige verlieren Versicherungsschutz

Essen. Wenn Selbständige mit privater Krankenversicherung beruflich scheitern und danach »Hartz IV«-Leistungen beziehen, stehen sie möglicherweise ganz ohne Schutz da. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen sie nicht aufnehmen, heißt es in einem am Montag bekanntgegebenen Beschluß des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen. Ob die Hartz-IV-Träger gegebenenfalls eine private Krankenversicherung bezahlen müssen, ist bislang noch nicht geklärt. Im LSG Essen selbst haben zwei Senate hierzu unterschiedlich entschieden.

(AFP/
https://www.jungewelt.de/artikel/152799.exselbständige-verlieren-versicherungsschutz.html