19.10.2010 / Inland / Seite 2
Exselbständige verlieren Versicherungsschutz
Essen. Wenn Selbständige mit privater Krankenversicherung
beruflich scheitern und danach »Hartz IV«-Leistungen
beziehen, stehen sie möglicherweise ganz ohne Schutz da. Die
gesetzlichen Krankenkassen müssen sie nicht aufnehmen,
heißt es in einem am Montag bekanntgegebenen Beschluß
des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen. Ob die
Hartz-IV-Träger gegebenenfalls eine private
Krankenversicherung bezahlen müssen, ist bislang noch nicht
geklärt. Im LSG Essen selbst haben zwei Senate hierzu
unterschiedlich entschieden.
(AFP/
https://www.jungewelt.de/artikel/152799.exselbständige-verlieren-versicherungsschutz.html