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15.10.2010
- → Kapital & Arbeit
EuGH beschränkt Arbeitszeit
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat
die europaweit geltende Begrenzung der wöchentlichen
Arbeitszeit auf 48 Stunden bekräftigt. Nach einem am
Donnerstag verkündeten Urteil dürfen Unternehmen dies
nicht durch eine Versetzung betroffener Beschäftigter umgehen.
Im konkreten Fall ging es dabei um die Arbeitszeit bei der
Feuerwehr in der Stadt Halle. Nach einer EU-Richtlinie aus dem Jahr
1988 darf die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht
überschreiten. Im Jahr 2000 urteilte der EuGH, daß dies
auch Bereitschaftsdienste umfaßt, ohne daß diese
allerdings automatisch wie reguläre Arbeit zu vergüten
sind.
Bei einer Personalversammlung der Feuerwehr in Halle erklärte die Stadt 2006, daß Feuerwehrleute, die auf der 48-Stunden-Grenze bestehen, aus dem Einsatzdienst in die Leitstelle versetzt werden. Ein Hauptbrandmeister ließ sich dies nicht gefallen und klagte. Das Verwaltungsgericht Halle legte den Streit dem EuGH vor. Ausnahmen seien auch für die Feuerwehr nur bei Katastrophen oder anderen Extremfällen zulässig. Mit einer Versetzung gegen den Willen des Beschäftigten würden dessen Rechte »völlig ausgehöhlt« und der Schutzzweck der Arbeitszeit-Grenze werde unterlaufen. Daher sei eine solche Versetzung unzulässig. (AFP/jW)
Bei einer Personalversammlung der Feuerwehr in Halle erklärte die Stadt 2006, daß Feuerwehrleute, die auf der 48-Stunden-Grenze bestehen, aus dem Einsatzdienst in die Leitstelle versetzt werden. Ein Hauptbrandmeister ließ sich dies nicht gefallen und klagte. Das Verwaltungsgericht Halle legte den Streit dem EuGH vor. Ausnahmen seien auch für die Feuerwehr nur bei Katastrophen oder anderen Extremfällen zulässig. Mit einer Versetzung gegen den Willen des Beschäftigten würden dessen Rechte »völlig ausgehöhlt« und der Schutzzweck der Arbeitszeit-Grenze werde unterlaufen. Daher sei eine solche Versetzung unzulässig. (AFP/jW)
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