15.10.2010 / Kapital & Arbeit / Seite 9

EuGH beschränkt Arbeitszeit

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die europaweit geltende Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 48 Stunden bekräftigt. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil dürfen Unternehmen dies nicht durch eine Versetzung betroffener Beschäftigter umgehen. Im konkreten Fall ging es dabei um die Arbeitszeit bei der Feuerwehr in der Stadt Halle. Nach einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 1988 darf die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Im Jahr 2000 urteilte der EuGH, daß dies auch Bereitschaftsdienste umfaßt, ohne daß diese allerdings automatisch wie reguläre Arbeit zu vergüten sind.

Bei einer Personalversammlung der Feuerwehr in Halle erklärte die Stadt 2006, daß Feuerwehrleute, die auf der 48-Stunden-Grenze bestehen, aus dem Einsatzdienst in die Leitstelle versetzt werden. Ein Hauptbrandmeister ließ sich dies nicht gefallen und klagte. Das Verwaltungsgericht Halle legte den Streit dem EuGH vor. Ausnahmen seien auch für die Feuerwehr nur bei Katastrophen oder anderen Extremfällen zulässig. Mit einer Versetzung gegen den Willen des Beschäftigten würden dessen Rechte »völlig ausgehöhlt« und der Schutzzweck der Arbeitszeit-Grenze werde unterlaufen. Daher sei eine solche Versetzung unzulässig. (AFP/jW)
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