Zum Inhalt der Seite

Kitas: Gericht stärkt Kommunen

MünsTer. Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich des Landes für zusätzliche Kosten durch den Ausbau von Kindertagesstätten. Die bisherigen landesgesetzlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendhilfegesetz verletzten das Recht auf kommunale Selbstverwaltung, urteilte am Dienstag der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster. Die Richter gaben damit Beschwerden von insgesamt 19 Städten und Kreisen gegen zusätzliche finanzielle Belastungen bei der Kinderbetreuung statt.

Die Beschwerdeführer hatten vor Gericht geltend gemacht, der Aufgabenbereich der Kommunen sei mit Inkraftreten des Kinderförderungsgesetzes 2008 erheblich ausgeweitet worden. Unter anderem sieht das Bundesgesetz ab August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für unter Dreijährige vor. Trotz der damit verbundenen massiven finanziellen Mehrbelastung habe der NRW-Gesetzgeber aber keine Regelung für einen finanziellen Ausgleich getroffen. (AFP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 13.10.2010, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!