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Aus: Ausgabe vom 01.10.2010, Seite 1 / Inland

Arbeitsgericht verbietet GDL-Streik

Nürnberg. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat den Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) im Nahverkehr der Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen für rechtswidrig erklärt. In einer von den städtischen Verkehrsbetrieben VAG beantragten und vom Gericht erlassenen einstweiligen Verfügung wird der GDL vorläufig untersagt, zu Arbeitsniederlegungen aufzurufen. Eine Begründung lag bei Redak­tionsschluß noch nicht vor. Die Gewerkschaft verlangt vor allem, daß Wegezeiten zwischen Einsatzorten innerhalb einer Schicht sowie Vor- und Nachbereitungsarbeiten der Fahrer als Dienstzeit vergütet werden. Ver.di hatte diese Forderungen in den Tarifverhandlungen fallengelassen, woraufhin die GDL die Zustimmung zu dem Abschluß verweigerte und eine Urabstimmung durchführte. Seitdem gab es Streiks in mehreren bayerischen Städten, die zu massiven Behinderungen führten. (jW)