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Aus: Ausgabe vom 15.09.2010, Seite 4 / Inland

Gericht: Rechte von ­Gaskunden gestärkt ­

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Gaskunden im Kampf gegen Preiserhöhungen gestärkt. Die Karlsruher Richter verwarfen in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß eine Verfassungsbeschwerde des Berliner Gasversorgungsunternehmens Gasag, das zuvor bereits vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert war. Der BGH hatte im Juli 2009 eine von der Gasag in Verträgen verwendete Preiserhöhungsklausel für unwirksam erklärt. Diese sah – unter Verweis auf eine Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis – eine uneingeschränkte Weitergabe von Steigerungen der Gasbezugskosten des Versorgers an die Kunden vor. Die Gasag beliefert in Berlin rund 650000 Haushalte und Kleingewerbekunden mit Gas.


(dapd/jW)