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Gericht bestätigt Verbot der HDJ

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Vereins »Heimattreue Deutsche Jugend – Bund für Umwelt, Mitwelt und Heimat« (HDJ) bestätigt. Mit ihrer Entscheidung wiesen die Richter am Mittwoch in Leipzig die Klage der HDJ gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums aus dem März 2009 ab. Begründet wurde das Urteil damit, daß die HDJ eine »Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus«, insbesondere mit der früheren Hitlerjugend, aufweist. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 02.09.2010, Seite 2, Inland

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