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Besserer Schutz vor Zwangsehen

Berlin. Die Bundesregierung will stärker gegen Zwangsehen vorgehen und Täter mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestrafen. Zudem soll die Antragsfrist zur Aufhebung einer erzwungenen Ehe von einem auf drei Jahre verlängert werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf von Union und FDP zur Änderung des Strafgesetzbuchs hervor, berichtete die Nachrichtenagentur DAPD am Mittwoch. Das Gesetz soll nach der Sommerpause im September erstmals im Bundestag beraten und im Herbst beschlossen werden.

Wer »durch Gewalt, Drohung mit einem empfindlichen Übel oder List« einen Menschen zur Ehe zwingt, soll dann gemäß des neuen Paragrafen 237 im Strafgesetzbuch auch international verfolgt werden können. Bislang kann die Zwangsehe nur über den Umweg des Straftatbestands »Schwere Nötigung« geahndet werden.

. (apn/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 20.08.2010, Seite 15, Feminismus

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