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Aus: Ausgabe vom 05.08.2010, Seite 4 / Inland

Bayern: Rauchverbot verfassungsgemäß

Karlsruhe. Drei Verfassungsbeschwerden gegen das strenge Rauchverbot in Bayern sind gescheitert. Nach dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß verstößt das am 1. August in Kraft getretene Gesetz weder gegen das Persönlichkeitsrecht noch gegen die Berufsfreiheit. Die Verfassungsbeschwerden einer Raucherin, einer Gastwirtin und einer Gastronomie-Gesellschaft wurden nicht zur Entscheidung angenommen. Mit einem Urteil vom 30. Juli 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht zwar die damals geltenden Landesgesetze zum Rauchverbot gekippt. Grund war aber, daß es in sich widersprüchliche Ausnahmeregelungen gab. Schon damals wurde entschieden, daß der Gesetzgeber nicht gehindert ist, ein striktes Rauchverbot einzuführen. (apn/jW)