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06.07.2010
- → Betrieb & Gewerkschaft
Grenzwerte für Raumtemperatur
Rechtsgrundlage ist eine neue Regelung in Arbeitsstätten zur Raumtemperatur, die am 23. Juni dieses Jahres im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 35 des Bundesinnenministeriums bekanntgemacht wurde. An dieser Verbesserung habe die IG Metall wesentlichen Anteil, wie deren geschäftsführendes Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban in dem Informationsblatt erklärt.
(jW)
Das Ministerialblatt Nr. 35 ist kostenpflichtig abrufbar unter: www.gmbl-online.de
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