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Grenzwerte für Raumtemperatur

Es ist es doch noch richtig Sommer geworden. Aber wer seine Zeit statt am Strand im heißen Büro oder in der Werkhalle verbringen muß, ist weniger begeistert. Zu heiß darf es allerdings auch hier nicht werden, wie ein aktuelles Faltblatt des Funktionsbereichs Gesundheitsschutz und Arbeitsgestaltung beim IG-Metall-Vorstand erläutert. Laut Anhang 3.5 der Arbeitsstättenverordnung soll die Lufttemperatur 26 Grad nicht überschreiten. Tut sie es dennoch, muß der Unternehmer zusätzliche Maßnahmen ergreifen, bei denen der Betriebsrat mitbestimmen kann.

Rechtsgrundlage ist eine neue Regelung in Arbeitsstätten zur Raumtemperatur, die am 23. Juni dieses Jahres im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 35 des Bundesinnenministeriums bekanntgemacht wurde. An dieser Verbesserung habe die IG Metall wesentlichen Anteil, wie deren geschäftsführendes Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban in dem Informationsblatt erklärt.


(jW)

Das Ministerialblatt Nr. 35 ist kostenpflichtig abrufbar unter: www.gmbl-online.de


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Erschienen in der Ausgabe vom 06.07.2010, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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