Es ist es doch noch richtig Sommer geworden. Aber wer seine Zeit
statt am Strand im heißen Büro oder in der Werkhalle
verbringen muß, ist weniger begeistert. Zu heiß darf es
allerdings auch hier nicht werden, wie ein aktuelles Faltblatt des
Funktionsbereichs Gesundheitsschutz und Arbeitsgestaltung beim
IG-Metall-Vorstand erläutert. Laut Anhang 3.5 der
Arbeitsstättenverordnung soll die Lufttemperatur 26 Grad nicht
überschreiten. Tut sie es dennoch, muß der Unternehmer
zusätzliche Maßnahmen ergreifen, bei denen der
Betriebsrat mitbestimmen kann.
Rechtsgrundlage ist eine neue Regelung in Arbeitsstätten zur
Raumtemperatur, die am 23. Juni dieses Jahres im Gemeinsamen
Ministerialblatt Nr. 35 des Bundesinnenministeriums bekanntgemacht
wurde. An dieser Verbesserung habe die IG Metall wesentlichen
Anteil, wie deren geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Hans-Jürgen Urban in dem Informationsblatt erklärt.
(jW)
Das Ministerialblatt Nr. 35 ist kostenpflichtig abrufbar unter:
www.gmbl-online.de