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Arzneisparpaket: Teil 1 beschlossen

Berlin. Arzneimittelhersteller müssen den gesetzlichen Krankenkassen künftig höhere Rabatte für ihre neuen Medikamente gewähren. Der Bundestag beschloß am Freitag mit den Stimmen von Union und FDP einen Gesetzentwurf, der eine Anhebung der Herstellerrabatte für patentgeschützte Medikamente von sechs auf 16 Prozent vorsieht. Die Pharmafirmen sind zu solchen Abschlägen gegenüber den Versicherern verpflichtet. Die Anhebung des Rabatts gilt befristet – vom 1. August 2010 bis zum 31. Dezember 2013. Damit die Pharmafirmen die Rabatte nicht durch Preiserhöhungen ausgleichen, werden die Preise für diese Präparate im gleichen Zeitraum auf dem Niveau von August 2009 eingefroren. Bislang darf die Industrie die Preise für neue Präparate willkürlich selbst festlegen. Das will die Koalition eindämmen. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sind der erste Teil eines vom Bundesgesundheitsministerium auf den Weg gebrachten Sparpakets.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.06.2010, Seite 1, Inland

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