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19.06.2010
- → Inland
Sparkassengesetz in Kiel beschlossen
Kiel. Der Landtag von Schleswig-Holstein hat am Freitag ein neues
Sparkassengesetz gebilligt. Es sieht vor, daß die Kassen aus
ihren Rücklagen Stammkapital bilden können, von dem sie
dann 25,1 Prozent an öffentlich-rechtliche Institute aus ganz
Deutschland veräußern dürfen. Die Fraktionen von
CDU und FDP setzten das Gesetz mit ihrer Mehrheit von einer Stimme
im Parlament durch und begründeten ihre Zustimmung damit, die
Kapitalbasis der Sparkassen stärken zu wollen. Opposition,
Gewerkschaften sowie der Sparkassen- und Giroverband
Schleswig-Holstein hatten bis zuletzt versucht, die Abstimmung zu
verhindern.
Als Hauptinteressent gilt die Hamburger Sparkasse (Haspa). Sie wird von einer Finanzholding getragen, die eine Stiftung alten Hamburger Rechts ist. An deren öffentlich-rechtlichem Charakter gibt es jedoch auch bei der EU-Kommission Zweifel. Der Sparkassen- und Giroverband befürchtet, daß sich bei einem Einstieg der Haspa andere private Investoren unter Berufung auf das Kapitalverkehrsfreiheitsgesetz in Sparkassen Schleswig-Holsteins einklagen.
(ddp/jW)
Als Hauptinteressent gilt die Hamburger Sparkasse (Haspa). Sie wird von einer Finanzholding getragen, die eine Stiftung alten Hamburger Rechts ist. An deren öffentlich-rechtlichem Charakter gibt es jedoch auch bei der EU-Kommission Zweifel. Der Sparkassen- und Giroverband befürchtet, daß sich bei einem Einstieg der Haspa andere private Investoren unter Berufung auf das Kapitalverkehrsfreiheitsgesetz in Sparkassen Schleswig-Holsteins einklagen.
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