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Sparkassengesetz in Kiel beschlossen

Kiel. Der Landtag von Schleswig-Holstein hat am Freitag ein neues Sparkassengesetz gebilligt. Es sieht vor, daß die Kassen aus ihren Rücklagen Stammkapital bilden können, von dem sie dann 25,1 Prozent an öffentlich-rechtliche Institute aus ganz Deutschland veräußern dürfen. Die Fraktionen von CDU und FDP setzten das Gesetz mit ihrer Mehrheit von einer Stimme im Parlament durch und begründeten ihre Zustimmung damit, die Kapitalbasis der Sparkassen stärken zu wollen. Opposition, Gewerkschaften sowie der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein hatten bis zuletzt versucht, die Abstimmung zu verhindern.

Als Hauptinteressent gilt die Hamburger Sparkasse (Haspa). Sie wird von einer Finanzholding getragen, die eine Stiftung alten Hamburger Rechts ist. An deren öffentlich-rechtlichem Charakter gibt es jedoch auch bei der EU-Kommission Zweifel. Der Sparkassen- und Giroverband befürchtet, daß sich bei einem Einstieg der Haspa andere private Investoren unter Berufung auf das Kapitalverkehrsfreiheitsgesetz in Sparkassen Schleswig-Holsteins einklagen.
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(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.06.2010, Seite 5, Inland

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