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Aus: Ausgabe vom 07.06.2010, Seite 3 / Schwerpunkt

Hintergrund: Die NPD in zehn Punkten

Anfang: 1964 wird die NPD in Hannover aus den Resten der Deutschen Reichspartei, der 1952 verbotenen Sozialistischen Reichspartei sowie weiterer rechter Splittergruppen gegründet.

Ideologie: Haupthema ist eine »Überfremdung« Deutschlands, die durch Ausweisung der ausländischen Bevölkerung verhindert werden soll.

Wahlerfolge: Zwischen 1966 und 1969 gelingt der Sprung in sieben westdeutsche Landtage.

Krise: Bei der Bundestagswahl 1969 verfehlte die NPD mit 4,3 Prozent knapp den Einzug in den Bundestag. Ab 1972 ist sie in keinem Landtag mehr vertreten.

Strategiewechsel: 1996 wird Udo Voigt Parteichef und verkündet eine »Drei-Säulen-Strategie«, die neben dem »Kampf um die Parlamente« auch den »Kampf um die Köpfe« sowie den »Kampf um die Straße« beinhaltet. Voigt integriert einen Teil der militanten »Freien Kameradschaften« in die Partei.


Verbotsverfahren: 2001 beantragen die rot-grüne Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein Verbot der Partei. Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert 2003, weil ein Drittel der 210 NPD-Amtsträger für Verfassungsschutzbehörden tätig sind.

Deutschlandpakt: Die NPD schließt 2004 einen »Deutschlandpakt« mit der DVU. Beide Parteien verpflichten sich, bei Wahlen nicht gegeneinander anzutreten. 2009 löst die NPD das Bündnis auf.

Renaissance: 2004 zieht die NPD in den Dresdner Landtag ein. Seit 2006 ist sie auch im Parlament von Mecklenburg-Vorpommern vertreten.

Skandale: Die Abgeordneten Jürgen Gansel und Holger Apfel bezeichnen 2005 im Sächsischen Landtag die anglo-amerikanischen Luftangriffe 1945 auf Dresden als »Bombenholocaust«. 2009 wird Voigt wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er bei der WM 2006 den dunkelhäutigen Fußball-Nationalspieler Patrick Owomoyela beleidigt hatte.

Finanzprobleme: 2008 wird bekannt, daß Schatzmeister Erich Kemna 700000 Euro an NPD-Geldern in sein Küchengeschäft umgeleitet hatte. 2009 muß die Partei aufgrund eines fehlerhaften Rechenschaftsberichtes eine Strafe von 1,27 Millionen Euro akzeptieren. Wegen falscher Spendenbescheinigungen werden zudem 870000 Euro Nachzahlungen fällig.

(fb)

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