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Aus: Ausgabe vom 22.05.2010, Seite 5 / Inland

Karlsruhe lehnt Entlassung ab

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat den Eilantrag eines seit zehn Jahren in Sicherungsverwahrung sitzenden Straftäters auf sofortige Freilassung abgelehnt. Bis zur endgültigen Entscheidung des Falles wiege das »Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit« schwerer als das Interesse des Klägers an sofortiger Freiheit, begründete das Gericht am Freitag in Karlsruhe seine Entscheidung. Der Verurteilte hatte sich mit seiner Klage auf ein seit Mai rechtskräftiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strasbourg berufen.In dem Urteil war Deutschland wegen der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung eines anderen Straftäters verurteilt worden. (AFP/jW)

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